Mehrere Anlagen brauchen jeweils eigene Angaben
Eine zusammengefasste Serviceanfrage kann mehrere Hallen oder Anlagenstandorte betreffen. Führen Sie die Anlagen trotzdem gesondert auf. Objektadresse, Firmengebäude und bekannte Systemtechnik gehören jeweils zum betreffenden Betreuungsanliegen. Daraus wird klar, ob an allen Anlagen dieselbe Serviceaufgabe ansteht oder die Anlagen abweichende Leistungen benötigen. Eine gemeinsame Unternehmensadresse reicht für diese Differenzierung nicht immer aus.
Auch die Anlagendokumente können unterschiedlich aktuell sein. Eine Solarstromanlage umfasst möglicherweise mehr Technik, während an einem anderen Projektstandort noch die anfängliche Ausführung läuft. Zugänge und zuständige Kontaktpersonen können auch differieren. Halten Sie diese Besonderheiten fest, selbst wenn betriebsintern dieselbe Stelle die Photovoltaik-Anlagenbetreuung abstimmt.
Die Projektbesprechung kann vorgesehene Aufgaben gebündelt behandeln. Für die Prüfung bleibt allerdings der Bezug zur einzelnen Solarstromanlage essenziell. Ordnen Sie frühere Prüfberichte deswegen dem zugehörigen Objekt zu und nennen Sie geltende Vereinbarungen mit anderen Serviceanbietern. Noch unbekannte Anlagenangaben dürfen offen bleiben. Dementsprechend können Sie nachvollziehen, welche Informationen Sie für welchen Projektstandort ergänzen müssen, ohne Anlageneigenschaften einer Solarstromanlage einfach auf die weiteren Anlagenstandorte zu übertragen.